Erbse, Event & Catering
Tingleffer Str. 1
24106 Kiel
Tel: 0151-15 258 605
www.erbse.org
kult@erbsekiel.de
Für den Inhalt verantwortlich: Asterx Erbse
Ust Id. - Auf berechtige Anfrage erhältlich .
1. Geltungsbereich
1.1
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Erbse Event & Catering (nachfolgend: "Erbse") und dem Kunden. Maßgeblich ist
jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.2
Kunde im Sinne vorliegender AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.2.1
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.2.2
Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
2. Vertragspartner
Erbse Event & Catering
Inhaber Asterx Erbse/ Klaus Hau
Tingleffer Str. 1
D-24106 Kiel
Fon: +49 (0) 151 15258605
E-Mail: kult@erbsekiel.de
3. Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstexts
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass die "Erbse" die Bestellung des Kunden durch Auftragsbestätigung annimmt; den Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt. Wenn der Kunde der "Erbse" bei seiner Bestellung keine E-Mail-Adresse angegeben hat, kommt der Vertrag erst mit Zusendung der Ware zustande. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung muss der Kunde alle nötigen Angaben gemacht haben ! Die nötigen E- Mails dazu von der "Erbse" gespeichert. Mit der Auftragsbestätigung übersendet die "Erbse" dem Kunden die Auftragsbestätigung sowie diese Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Die AGB können jederzeit auf der Interseite der"Erbse" eingesehen werden. Die Vertragssprache ist Deutsch.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Für die Preisfindung allein maßgeblich ist die Preisliste der "Erbse", die von dem Kunden angefordert werden kann oder die in der Auftragsbestätigung niedergelegte individuelle Vereinbarung. Alle Preise sind Endpreise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, falls nicht anders im Angebot angegeben.
5. Widerrufsrecht für Verbraucher
5.1
Ist der Kunde Verbraucher, steht dem Kunden ein Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung für Verbraucher/Anfang der Belehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Erbse Event & Catering
Tingleffer Str. 1
D-24106 Kiel
Fon: +49 (0) 151- 15258605
E-Mail: kult@erbsekiel.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
5.2
Das Widerrufsrecht ist in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen ausgeschlossen. Es besteht insbesondere nicht bei Verträgen
5.3
Der Kunde wird gebeten, die Rücksendung nach erfolgtem Widerruf der "Erbse" unter der E-Mail-Adresse kult@erbsekiel.de anzukündigen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine
Auswirkung auf dessen gesetzliche Rechte im Rahmen des Widerrufs.
6. Gewährleistung
6.1
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2
Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und sowie der Transportperson
Beanstandungen schnellstmöglich bzw. der "Erbse" spätestens binnen 5 Tagen mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf dessen gesetzliche
Gewährleistungsansprüche.
6.3
Bei Unternehmern gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:
Als Beschaffenheit der Sache gelten nur die Angaben der "Erbse" und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
Bei Mängeln leistet die "Erbse" nach deren Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung muss die "Erbse" nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
7. Höhere Gewalt
7.1
Soweit höhere Gewalt die "Erbse" oder den Kunden betrifft, kommt die betroffene Partei bezüglich der von höherer Gewalt betroffenen Verpflichtungen nicht in Verzug, und ihre Pflicht
zur Erfüllung bzw. rechtzeitigen Erfüllung dieser Verpflichtungen wird für die Dauer der höheren Gewalt automatisch ausgesetzt. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Klausel gilt
höhere Gewalt nicht für die Verpflichtung der Parteien, vertragsgemäße Zahlungspflichten an die andere Vertragspartei zu leisten.
7.2
Ereignisse höherer Gewalt können insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), soweit ein
Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, sein.
7.3
Ist oder wird eine Partei voraussichtlich durch höhere Gewalt an der Erfüllung einer ihrer vertraglichen Pflichten gehindert, so zeigt sie der anderen Partei das Ereignis oder die
Umstände, welche die höhere Gewalt darstellen, unter Angabe der Pflichten an, an deren Erfüllung sie gehindert ist oder sein wird. Diese Anzeige hat innerhalb von 14 Tagen zu
erfolgen, nachdem die Partei von dem relevanten Ereignis oder den Umständen höherer Gewalt, Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Nach Abgabe dieser Anzeige ist die Partei
von der Erfüllung dieser Pflichten befreit, solange die höhere Gewalt sie daran hindert.
7.4
Bei Eintritt von höherer Gewalt bemühen sich die Parteien, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag so weit wie möglich zu erfüllen und bemühen sich jederzeit nach besten Kräften, die
sich aus dem Ereignis höherer Gewalt ergebenden Verzögerungen zu minimieren.
7.5
Wird die Erfüllung eines wesentlichen Teils der vertraglichen Pflichten einer Partei durch höhere Gewalt, die sie der anderen Partei angezeigt hat, für einen ununterbrochenen Zeitraum
von sechs Monaten verhindert, so kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden.
8. Weitere Bestimmungen
8.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des
Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
8.2
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
8.3
Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der "Erbse". Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
9. Lieferung von Waren
9.1
Die Auslieferung der gekauften Ware erfolgt grundsätzlich auf dem Versandweg.
9.2
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Der Kunde versichert insoweit, dass die bei der "Erbse" hinterlegte Lieferanschrift richtig und vollständig ist.
9.3
Die Versandkosten für das jeweilige Lieferland wird innerhalb der Artikelbeschreibung angegeben.
9.4
Die beim Artikel angegebenen Liefer- und Versandkosten gelten nur beim Kauf dieses Artikels. Bei Kauf mehrerer Artikel müssen diese Kosten zum Teil angepasst werden. Der Kunde kann
sich bei der "Erbse" vor Abgabe des Gebots nach den insgesamt anfallenden Versandkosten erkundigen.
9.5
Die Lieferzeit kann den Angaben bei dem jeweiligen Produkt entnommen werden.
9.6
Die Lieferung erfolgt durch das durch die "Erbse" selbst oder über das beauftragte Versandunternehmen. Verzögert sich die Lieferung aufgrund von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen,
Rohstoffverknappung, unvorhersehbaren erheblichen Betriebsstörungen oder sonstigen Ereignissen, die die"Erbse" nicht zu vertreten hat, so verlängert sich eine etwaig vereinbarte
Lieferfrist bzw. ein Liefertermin in angemessenem Umfang.
9.7 Im Einzelfall können bei Lieferungen ins Ausland weitere - nach Maßgabe der Regelungen des jeweiligen Landes - Steuern und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein. Auf diese Zusatzkosten hat die"Erbse" keinen Einfluss. Nähere Informationen sind beim örtlichen Zollamt erhältlich.
9.8
Mehr- oder Minderlieferungen sind gegenüber Unternehmern bis 10 % zulässig. In diesem Fall schuldet der Kunde, der die Minderlieferung gemäß §§ 377, 378 HGB ordnungsgemäß angezeigt
hat, nur den Lieferpreis, der der tatsächlich gelieferten Menge entspricht. Mehrlieferungen bis zu 10 % sind vom Kunden geschuldet, wenn der Kunde die Rüge gemäß §§ 377, 378 HGB nicht
ordnungsgemäß vorgenommen hat. In diesem Fall schuldet der Kunde auch den anteilsmäßig erhöhten Preis, der auf die Mehrlieferung entfällt. Sollte bei einer Mehrlieferung der Kunde
gemäß §§ 377, 378 HGB ordentlich gerügt haben, schuldet er den auf die Mehrlieferung anteilsmäßig entfallenden Mehrbetrag nicht, wenn er an der Mehrlieferung kein Interesse hat und
dies der "Erbse" binnen der für die Mängelrüge gemäß §§ 377, 378 HGB geltenden Fristen mitteilt. Er ist dann allerdings verpflichtet, die zu viel gelieferte Ware an die "Erbse" auf
Verlangen zurück zu geben.
9.9
Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware nur dann mit Übergabe der Ware an eine geeignete Transportperson auf
den Kunden über, wenn der Kunde die Transportperson beauftragt hat und die "Erbse" dem Kunden diese Person nicht zuvor benannt hat. Ansonsten trägt die "Erbse" das Versandrisiko. Ist
der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes beim Versendungskauf mit der Auslieferung des
Kaufgegenstandes an eine geeignete Transportperson über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.
9.10
Bei Verbrauchern verbleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum der "Erbse".
Bei Unternehmern verbleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum der "Erbse". Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20 Prozent übersteigt, ist die "Erbse" zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet.
9.11
Verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung oder erfolgt eine Retourenlieferung aufgrund einer falschen Angabe der Lieferanschrift durch den Kunden, entfallen hierauf vom Kunden zu
tragende Retournierungskosten in Höhe von 4,00 € zzgl. MwSt.
9.12
Die "Erbse" gibt keine eigenen Garantien für Produkte. Regelmäßig gewähren die Hersteller Garantien auf ihre Produkte. Die Details hierzu können den Garantiebedingungen des
Herstellers, die der Warenlieferung beigefügt sind, entnommen werden. Gewährleistungsrechte gegenüber der "Erbse" werden hierdurch nicht eingeschränkt.
10. Herstellung und Lieferung von Werken
10.1
Bei der Herstellung von Werken behält sich die "Erbse" Gestaltungsfreiheit vor, soweit der Kunde keine konkreten Vorgaben macht. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Ausführung der
vereinbarten Leistung notwendigen Daten, Unterlagen, Informationen etc. auslagenfrei zur Verfügung stellen.
10.2
Die Herstellung und Lieferung des Werkes bilden zusammen mit der Einräumung des Nutzungsrechtes daran eine einheitliche Leistung.
10.3
Ein übertragenes ausschließliches Nutzungsrecht des Kunden erlischt auch nach erfolgter Bezahlung, wenn der Kunde in Insolvenz fällt und das Nutzungsrecht bis zum Abschluss des
Insolvenzverfahrens nicht vom Insolvenzverwalter übertragen wird. Es wandelt sich dann in ein einfaches Nutzungsrecht um.
10.4
Nutzungen, die über den vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehen, sowie die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedürfen der Einwilligung der "Erbse".
10.5
Die Rechte an eigenen Arbeitsergebnissen, die in Zusammenhang mit der Herstellung des Werkes stehen, verbleiben bei der "Erbse".
10.6
Die "Erbse"hat ein Auskunftsrecht über den Umfang der Nutzung des Auftraggebers.
10.7
Die "Erbse" darf vom Kunden als Urheber des nur unveränderten Werkes bezeichnet werden.
10.8
Mit der Genehmigung von Werksentwürfen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit. Für die genehmigten Entwürfe entfällt jede Haftung der "Erbse". Für die
wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit übernimmt die "Erbse" keine Haftung. Der Kunde steht dafür ein, dass seine Angaben richtig und
vollständig sind und er zur Verwendung seiner Einreichungen berechtigt ist. Die "Erbse" ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung verpflichtet, die Richtigkeit und
Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen, Informationen etc. zu überprüfen. Die "Erbse" ist berechtigt, zur Herstellung des Werkes notwendige Fremdleistungen im
Namen und auf Rechnung des Kunden zu vergeben. Eine Haftung für die Leistungen der Fremdauftragnehmer wird ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Für
Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt die "Erbse" keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden
des Kunden umfasst.
10.9
Bei Nichtgefallen von Druckdaten besteht kein Rücktrittsrecht vom Vertrag. An zurückgewiesenen Druckdaten entstehen keine Rechte des Kunden; der Kunde darf diese insbesondere nicht
verwenden.
10.10
Bei Ablieferung des Werkes wird die Vergütung fällig und ist ohne Abzug zahlbar. Bei Teilabnahme ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teils fällig.
11. Durchführung von Veranstaltungen
11.1
Im Bereich Durchführung von Veranstaltungen erbringt die "Erbse" Sach- und Dienstleistungen, welche zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Der
Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Die "Erbse" ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten
Ablaufplanes, soweit nicht anders vereinbart, frei und unterliegt dabei keinerlei Weisungen. Die "Erbse" ist berechtigt, zur Leistungserbringung Fremdleistungen im Namen und auf
Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
11.2
Mit Erteilung der Auftragsbestätigung werden 50 %, sowie spätestens mit Abschluss der Veranstaltung weitere 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Bis zur vollständigen Zahlung der
Vergütung kann die "Erbse" die Leistung angemessener Sicherheiten verlangen.
11.3
Beim Engagement von Künstlern über die "Erbse"muss eine Künstlersozialabgabe gemäß den von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen an die Künstlersozialkasse abgeführt werden,
welche dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Bei bestehenden Anmelde- und Genehmigungspflichten zur GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte) werden anfallende Gebühren dem Kunden in Rechnung gestellt.
11.4
Alle Aufwendungen und Auslagen der "Erbse", die vereinbarungsgemäß entstehen bzw. vom Kunden zu vertreten und nicht einer Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung zuzuordnen
sind oder über die Leistungsbeschreibung hinausgehen (z. B. infolge Programm- oder Ablaufänderungen, Anpassungen am Buffet aufgrund von Religion, Allergien, Unverträglichkeiten,
Teilnahme von Vegetariern und Veganern), werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der Kunde kann den Nachweis des Aufwandes verlangen.
11.5
Verringerungen der Teilnehmeranzahl sind der "Erbse" bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich dem seitens der "Erbse" benannten Event-Planer anzuzeigen und
bedürfen der Zustimmung der "Erbse". Bei einer Verringerung bis 10 % und Zustimmungserklärung der"Erbse" erfolgt eine entsprechende Verringerung des Pro-Kopf-Preises. Bei einer
Verringerung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die "Erbse" berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie Programmänderungen vorzunehmen.
11.6
Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten der "Erbse" verursacht worden sind, ist diese vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher
Regelungen nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln haftbar zu machen. Für in den Veranstaltungsbereich eingebrachte Gegenstände übernimmt die "Erbse" keine Haftung. Auch eine
Haftung für die Leistungen der Fremdauftragnehmer wird ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Das betriebliche und persönliche Risiko für die
ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Kunde. Dies betrifft auch in vollem Umfang die Haftung für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung der "Erbse".
Die"Erbse" übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch den Kunden oder Besucher verursacht worden sind. Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages
oder bei schuldhafter Vertragsverletzung durch die "Erbse" haftet diese nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars.
11.7
Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. Internetprobleme und sonstige Störungen der Vor-Ort-Bedingungen), ganz oder teilweise
vereitelt, so behält die "Erbse" den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung desjenigen, was durch die Befreiung von der Leistung und durch anderweitige Verwendung
ihrer Arbeitskraft erspart werden kann.
11.8
Beim Entstehen von Schutzrechten durch Leistungserbringung in Form der vertragsgemäßen Veranstaltungsdurchführung verbleiben diese bei der "Erbse". Sofern nicht anders vereinbart
erwirbt der Kunde kein Nutzungsrecht hieran.
11.9
Der Kunde ist berechtigt, den Veranstaltungsvertrag jederzeit ohne Fristeinhaltung vollständig zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die vorzeitige Aufhebung des
Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare nach den folgenden Regelungen:
11.10
Im Rahmen der Verpflichtung der Parteien gemäß Ziffer 7.4 dieser AGB ist die "Erbse" für den Fall, dass eine Veranstaltung infolge höherer Gewalt nicht stattfinden konnte, berechtigt,
dem Kunden anstelle einer Erstattung der bereits gezahlten Vergütung einen Gutschein zu übergeben. Der Wert des Gutscheins muss die gesamte Vergütung umfassen. Gleiches gilt für den
Fall einer Vertragsbeendigung gemäß Ziffer 7.5 dieser AGB.
12. Ticketverkauf
12.1
Im Bereich des Ticketverkaufs vertreibt die "Erbse" Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittlerin sowie für Veranstaltungen, die die "Erbse" im eigenen Namen und
auf eigene Rechnung durchführt. Die Vergütung aus dem Vertrag ist sofort nach Vertragsschluss ohne Abzug fällig.
12.2
Im Rahmen des Ticketverkaufs im Auftrag des jeweiligen Veranstalters ist die "Erbse" nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltung, es sei denn, sie ist im Einzelfall
ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Durch den Erwerb des Tickets kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem
Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung gelten die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Bei Absage oder
Terminverlegung der Veranstaltung gelten die mit dem Veranstalter vereinbarten Bedingungen. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei der Erbringung von Vertragsleistungen bestehen
nur gegenüber dem Veranstalter.
12.3
Im Rahmen des Ticketverkaufs für Veranstaltungen, die die "Erbse" im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt, gelten die Ziffern 1. bis 9. dieser AGB entsprechend. Ziffer
11.10 dieser AGB gilt ebenfalls entsprechend.
12.4
Darüber hinaus haftet die "Erbse" für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von deren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht worden sind, vorbehaltlich anderslautender
zwingender gesetzlicher Regelungen nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln. Für in den Veranstaltungsbereich eingebrachte Gegenstände übernimmt die "Erbse" keine Haftung. Auch
eine Haftung für die Leistungen der Fremdauftragnehmer wird ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die "Erbse" übernimmt keinerlei Haftung für Schäden
jeglicher Art, die durch den Kunden verursacht worden sind.
13. Bestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz
Gemäß dem Jugendschutzgesetz geben wir keine Produkte, welche Wein, Bier oder Sekt enthalten an Jugendliche unter 16 Jahren ab. Produkte, welche Spirituosen/Branntweine enthalten
werden nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben. Als Käufer bestätigst Du mit Abgabe der Bestellung, dass Du das erforderliche Lebensalter nach dem Jugendschutzgesetz
aufweist.
Zudem verpflichtest Du dich dafür Sorge zu tragen, dass die von uns versandten alkoholhaltigen Produkte von Dir oder in Deinem Auftrag von einer volljährigen Person entgegen genommen
werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Stand Stand 04.2025
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